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VELMA-Buchungsbedingungen
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§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen
den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und jeweiligen Kunden verbindlich
regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende
Vereinbarungen getroffen werden. Die Mitglieder des VELMA, die von
ihnen vertretenen Fotomodelle und deren Kunden sollen vor branchenunüblichen
Erwartungen und Forderungen geschützt werden.
§
2 Buchungsgrundlagen
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Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im
Namen und im Auftrag des Fotomodells ab. Als Kunde gilt derjenige,
der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei
der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
- Der Kunde
schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt,
soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars
oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt..
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis
ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen
gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
- Der Kunde
schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen,
solange das Fotomodell sich von der Agentur vertreten läßt.
Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur
zu unterlassen.
§
3 Buchungsmodalitäten
- Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt,
wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn
oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur
eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
Es gilt deutsche Zeitrechnung.
Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich
nicht um eine erste Option, wird dem Kunde der Rang der Option
mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende
Optionen in der Rangfolge auf.
- Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind
auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich
zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
- Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells
möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet
werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei
um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht
vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung
gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor
dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt
das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.
§
4 Annullierung
- Eine Festbuchung
kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund
zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung
der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung
ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
- Die Annullierung
hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits-
und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
- Erfolgt
die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der
Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage.
Es gilt deutsche Zeitrechnung.
- Tages- und
Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
- Erfolgt
die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach
besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung
anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz
zu finden.
- Erfolgt
eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund,
ist das vereinbarte Fotomodellhonorar zu bezahlen.
§
5 Arbeitszeit
- Bei einer
Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer
Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert
die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00
Uhr mit einer Stunde Mittagspause.
- Die Arbeitszeit
beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort
beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up
und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
- Überstunden
werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene
Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit
bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.
- Die gemeinsame
An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort
(location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen)
bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§
6 Fotomodellhonorar
Das Fotomodellhonorar
umfaßt das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte
zzgl. anfallender MwSt..
- Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und
zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck,
Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung
mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
- Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung
mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
- Halbtags-
und Stundenbuchungen
Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am
Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60 % des Tageshonorars.
Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen
bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§
7 Reisekosten
- Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird
nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der
üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz
beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw.
Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
- Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen
werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet.
Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen,
nur ab Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden
Fotomodells die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten
vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal
nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen
Vorlage der Belege.
Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig,
so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend
aufzuteilen.
§
8 Zahlungskonditionen
Das Fotomodellhonorar
einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen
ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden
in Landeswährung oder in EURO zum Ankaufskurs bezahlt, die
übrigen Zahlungen haben in EURO zu erfolgen.
§
9 Reklamationen, Haftung
- Bei Reklamationen
hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe
darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation
zu erstellen. Sodann ist das Fotomodell ausdrücklich von
seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling
und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen,
die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht
für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden
mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als
Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
- Bei schuldhafter
Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpaßtes
Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend länger zu
arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht
oder nur teilweise möglich, so verliert das Fotomodell seinen
anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
- Bei besonders
risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung
für das Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das
einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich
mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung
zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe
von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.
- Weitergehende
Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur
aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt,
ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 10 Nutzungsrechte
- Soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten
Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich
dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten
Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte
Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der
tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung
der Aufnahmen.
- Jede weitergehende
Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen,
Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf
einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch
die Agentur.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich
nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks
möglich.
- Nutzungsrechte
werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt.
Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten
Entgelts ist unzulässig.
§
11 Schlußbestimmungen
- Zwischen
den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell,
findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für
alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten
ist der Sitz der Agentur.
- Der Kunde
verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen
und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger
Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle
während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen
anzuhalten.
- Die Gültigkeit
der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen
Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten
Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für
die Ausfüllung von Vertragslücken.
- Gerichtsstand
für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
ist der Sitz der Agentur.
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VELMA booking conditions
VELMA-Buyoutbedingungen
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